Gewerkschaftschronik
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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
12.08.1921 Biel
BS Kanton
Arbeitslosen-Kommission Basel
Archiv GBLS Biel
Personen
Gustav Breitenstein
Friedrich Buser
Arbeiterunion Biel Vorstand
Arbeitslosigkeit
SGB
Volltext

Arbeitslosen-Kommission Basel

An die Gewerkschaftskartelle und Arbeitslosen-Kommissionen

Basel, den 12. August 1921

 

Werte Genossen! Auf unsere Anregung hin hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund eine Konferenz der Arbeitslosen-Kommissionen (siehe Rundschreiben) auf Sonntag, den 21. August 1921 nach Baden einberufen mit der Aufforderung, allfällige Anträge vorher demselben einzusenden. Wir sind nun in der Lage, einige Anträge zu formulieren und geben sie Ihnen mit dem Wunsche um gefällige Behandlung und Durchsicht in Ihrem Kreise, soweit es möglich ist, bekannt. Wir haben die Anträge längere Zeit behandelt und nach reiflicher Überlegung zum Beschluss erhoben. Wir hoffen, dass Sie mit uns an der Konferenz in allen Punkten übereinstimmen werden.

Für die Arbeitslosen-Kommission Basel:

Gustav Breitenstein, Präsident. Friedrich Buser, Protokollführer

Anträge an den Schweizerischen Gewerkschaftsbund Zuhanden der Konferenz der Arbeitslosenfrage

Materiell:

1.   Unbeschränkte Unterstützungsdauer (...).

Arbeitslosen-Kommission Basel. SGB. 12.8.1921

Ganzer Text

25.07.1921 BS Kanton
Schaffhausen
Schweiz
Arbeitslosen-Kommission Basel
Archiv Schaffer
SGB

Antikommunismus
Arbeitslosen-Kommission
Arbeitslosigkeit
Volltext

SGB. An die Gewerkschaftskartelle, Arbeiter-Unionen und Arbeitslosen-Kommissionen der Schweiz.
Bern, den 25. Juli 1921

Werte Genossen!
Von verschiedenen Organisationen sind Anfragen bezüglich einer Gegenaktion eingelaufen, weil bei den Bundesbehörden und gewissen Kantonsregierungen sich Bestrebungen zur Herabsetzung der Arbeitslosenunterstützung bemerkbar machen. Soweit diese Absichten bei den eidgenössischen Instanzen offen zutage traten – im eidgenössischen Arbeitsamt und in der eidgenössischen Rekurskommission - wurden sie von den Vertretern des Gewerkschaftsbundes energisch bekämpft. Dieser vom Bundesrat im Einverständnis einiger Kantonsregierungen versteckt eingeleitete Angriff auf die Arbeitslosen-Unterstützung findet jedoch seine stärkste Stütze bei den in Frage kommenden Kantonsregierungen, deren Stellungnahme für den Bundesrat letzten Endes entscheidend sein wird, weil es sich zu einem grossen Teil um Mittel der Kantone handelt. Das Eidgenössische Volkswirtschafts-Departement hat an die Kantonsregierungen ein Rundschreiben gerichtet, in dem es ihnen die Frage der Herabsetzung der Unterstützungsansätze für Arbeitslose zur Prüfung vorlegte. Zur Begründung wird darauf hingewiesen, „dass die unabsehbare Dauer der Krise so hohe Anforderungen an die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kantone, der Gemeinden und des Bundes stellt, dass äusserte Zurückhaltung not tue, wenn nicht eine vorzeitige finanzielle Erschöpfung eintreten soll. Ferner wird geltend gemacht, der bereits fühlbare Preis- und Lohnabbau rechtfertige eine Ermässigung der Unterstützungsansätze, ja erdordere sie sogar gebieterisch, wenn man nicht Gefahr laufen wolle, dass die Arbeitslosenunter-stützung der Arbeit vorgezogen werde“. Aus dieser Sachlage ergibt sich, dass es für die Arbeiterschaft vor allem wichtig ist, auf die Kantonsregierungen durch die Arbeitervertreter in den kantonalen Räten und durch andere geeignete (Massnahmen) einen verstärkten Druck auszuüben, um sie zur Bekannt-gabe ihrer Stellung in dieser Frage und zu deren öffentlicher Rechtfertigung, eventuell zur Wiederer-wägung und Änderung eines für die Arbeitslosen ungünstigen Beschlusses zu veranlassen. 
Einem von Moskau durch das westeuropäische Sekretariat der 3. Internationale den Kommunisten erteilten Befehl entsprechend, versucht man von Basel und Schaffhausen aus in neuster Zeit auch in der Schweiz eine zentrale Organisation der Arbeitslosen zu schaffen. 

SGB. Arbeitslosigkeit. 25.7.1921. Maschinenschrift. Kopie.

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